Betreuungsbehörde

Für volljährige Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Lebensführung eigenverantwortlich und ohne Unterstützung zu organisieren und daher einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter an die Seite gestellt bekommen sollen, wird die Betreuungsbehörde im Vorfeld für das Betreuungsgericht tätig. Sie erstellt einen Sozialbericht und schlägt dem Gericht – falls notwendig - eine geeignete Betreuerin / einen geeigneten Betreuer vor. Zudem sorgt die Betreuungsbehörde dafür, dass in der Stadt ein ausreichendes Angebot an geeigneten Betreuerinnen und Betreuern vorhanden ist.

Eine weitere wichtige Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge zu informieren.
Dies umfasst insbesondere die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Neben persönlichen Gesprächen und Informationsveranstaltungen steht den Bürgerinnen und Bürgern hierfür auch die Broschüre „Rechtliche Vorsorge – Sie entscheiden, wer entscheidet!“ mit wichtigen Vordrucken zur Verfügung.

Für Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger stellt die Landeshauptstadt Wiesbaden die Broschüre kostenfrei zur Verfügung. 
Die neuste Ausgabe dieser Broschüre ist hier hinterlegt.

Kontakt:
Amt für Soziale Arbeit
Betreuungsbehörde
Telefon:  
0611 31-4038
Fax:         0611 31-4901
E-Mail:     betreuungsbehoerde@wiesbaden.de

Adresse:
Amt für Soziale Arbeit
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
Eingang B, 2. OG

Das Gebäude ist barrierefrei !!

ÖPNV: Haltestelle Weidenbornstraße, Justiz- und Verwaltungszentrum, Buslinien 3, 6 und 33