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Seit dem 1. Januar 2020 sind die Leistungen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gesetzlich geregelt.
Hierzu gibt es das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), dass die sachliche Zuständigkeit in Hessen anhand eines "Lebensabschnittsmodells“ neu geregelt.
Auf der folgenden Internetseite erhalten Sie eine Kurzfassung, welche Neuregelungen es jetzt gibt.
Ansonsten bekommen Sie dort Informationen über Dienstleistungen sowie alle Angaben, damit Sie Kontakt aufnehmen können.