Beantragung, Änderung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten nur Menschen mit Schwerbehinderung.
Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt. Darüber hinaus muss die Person in Deutschland
wohnen oder hier beschäftigt sein.
Durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises erhält man einige Sonderrechte und, sofern verschiedene Merkzeichen vorhanden sind, so genannte Nachteilsausgleiche.
Das sind etwa steuerliche Vergünstigungen, freie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr und vieles mehr.
Dieser Ausweis kann von Personen, die in Wiesbaden wohnen, beim
Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden beantragt, geändert oder verlängert werden.
Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite.