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Informationen zu den Behindertenparkplätzen in Wiesbaden
1. Allgemeine Behindertenparkplätze :
Allgemeine Behindertenparkplätze werden Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden zur Verfügung gestellt.
Sie kommen gegebenenfalls mit zeitlicher Beschränkung, insbesondere dort in Betracht, wo der erwähnte Personenkreis besonders häufig auf einen derartigen Parkplatz angewiesen ist, z.B. in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern oder orthopädischen Kliniken.
2. Personenbezogener Behindertenparkplatz:
Nach den gesetzlichen Vorschriften der StVO kann es in besonders gelagerten Fällen erforderlich sein, einem bestimmten Schwerbehinderten eine bestimmte Stellfläche im öffentlichen Verkehrsraum vorzuhalten.
Die Gewährung eines solchen personenbezogenen Parksonderrechtes ist jedoch an besondere Voraussetzungen gebunden und deshalb nur in Ausnahmefällen zulässig.
3. Ansprechpartner der Straßenverkehrsbehörde:
Als Ansprechpartner für die Einrichtung von Behindertenparkplätzen stehen zur Verfügung
* Herr Vogel Bezirk West 0611 31 – 8491
* Herr Kürten Bezirk Ost, 0611 31 – 6543
* Herr Wedig Bezirk Mitte 0611 31- 8396
Hier finden Sie eine Liste der Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenraum.
Die Liste können Sie die hier herunterladen. Stand 09/2019